Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Karlsruhe
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 16.07.2009 in Karlsruhe.
§1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe Karlsruhe”. Der Sitz ist an der Universität Karlsruhe. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.
§2 Zweck und Ziele
- Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale Piraten-Bewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
- Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
- Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
- Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
- Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
§3 Mitgliedschaft
- Um den Hochschulgruppenrahmenbedingungen zu entsprechen, müssen mindestens 50% der Mitglieder an der Universität Karlsruhe studieren. Mindestens 75% der Mitglieder müssen an einer Karlsruher Hochschule oder Partnerhochschule der Universität immatrikuliert sein.
- Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.
- Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
- Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
- Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
§4 Finanzen
- Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehender.
- Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
§5 Organe
- Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§6 Die Mitgliederversammlung
- Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
- Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
- Veröffentlichung des Semesterberichts, sowie Entlastung des Vorstands
- Wahl der Mitglieder des Vorstands
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
- Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
- Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.
- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
- Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
§7 Vorstand
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassenwart (sofern bestimmt)
- Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.
§8 Satzungsänderungen
- Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
- Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.
§9 Auflösung
- Wenn die Hochschulgruppe vier oder weniger Mitglieder hat, löst sie sich auf.
- Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung der Piratenpartei Deutschland zu.
